
Lehre
Gewerbliche Schutzrechte
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Innovationen sorgen für technischen Fortschritt, für wirtschaftlichen Erfolg und für Stabilität. Zur Steigerung der Innovationsdynamik in Europa leisten Patentanwältinnen und Patentanwälte wichtige Arbeit, indem Sie an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht an der Erlangung von Schutzrechten wirken. Sie können bei Erfindungen, Neuerungen, Marken, Designs und Know-how umfassend beraten und vertreten und damit den Erfolg eines Unternehmens bei Innovationen, Designs oder Marken sichern. Um als Patentanwältin bzw. Patentanwalt tätig sein zu können, muss man ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und zur Patentanwaltschaft zugelassen sein. Die Zulassung ist nach einem postgradualen juristischen Studium und Ausbildung beim Patentanwalt mit Aushändigung einer vom Deutschen Patent- und Markenamt bzw. seit 2009 von der Patentanwaltskammer ausgestellten Zulassungsurkunde wirksam. Sie berechtigt zur Ausübung der Berufstätigkeit unter der Bezeichnung „Patentanwältin“ oder „Patentanwalt". 
  
Stefan Rieke
Dipl.-Ing.
Patentanwalt

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